... gilt für alle Freigänger-Katzen!
Seit 1.1.2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Freigang muss kastriert werden. Das gilt auch für Katzen aus bäuerlicher Haltung!
Ausgenommen sind nur reine Wohnungskatzen und Katzen, die zur Zucht verwendet werden. (Achtung: diese Tiere müssen mittels Chip gekennzeichnet, amtlich gemeldet und registriert werden - Infos dazu finden Sie hier)
Gerne beraten wir Sie individuell zur Kastration Ihrer Katze oder helfen Ihnen bei der Registrierung Ihrer Zuchtkatze - nehmen Sie mit uns Kontakt auf.