Sie sind in Österreich verpfichtet, Ihren Hund per Microchip von Ihrem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Sie Hunde bei der zuständigen Behörde (Gemeindeamt oder Magistrat) anmelden und die gesetzliche Hundeabgabe bezahlen. Darüber hinaus muss Ihr Hund bei der amtlichen Heimtierdatenbank angemeldet werden. Dies erfolgt entweder automatisch bei Registrierung über "Petcard" oder "Animal Data" beziehungsweise kann über die Hompage des Ministeriums (https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/) erfolgen. Die Höhe der Abgabe kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Wir empfehlen, Ihren Hund online zu registrieren, nur so kann er bei Entlaufen, schnell und unkompliziert dem Besitzer zugeordnet werden.
Möglichkeiten zur Onlineregistrierung:
Gerne können auch wir die Online-Registrierung Ihres Tieres übernehmen.
Bei Umzug, Verkauf oder Tod Ihres Hundes müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen. Solange der Hund nicht abgemeldet wurde, besteht die Abgabenpflicht weiter.